Residenzpflicht aufheben

Petra Albert

Petra Albert

Asylbewerber unterliegen einer Aufenthaltsbeschränkung. Sie dürfen den Landkreis, in dem sie gemeldet sind, oder die kreisfreie Stadt nicht verlassen. Thüringen will diese Residenzpflicht jetzt lockern. »Glaube + Heimat« sprach mit Petra Albert, der Migrationsbeauftragten der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM).

Frau Albert, womit wird die Residenzpflicht begründet und welche Einschränkungen bringt sie mit sich?
Albert: Residenzpflicht für Asylbewerber wird mit der Erreichbarkeit von Behörden und Gerichten im Asylverfahren begründet. Bewegungsfreiheit und Wohnsitz sind aber zwei verschiedene Dinge. Die Residenzpflicht bringt große Einschränkungen mit sich. Wenn ein Asylbewerber zum Beispiel aus Sonneberg eine Beratungsstelle in Erfurt aufsuchen möchte oder sich dort mit Freunden treffen will, muss er eine Erlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen. Nach Aussage von Flüchtlingen entscheidet diese oft negativ. Viele Flüchtlinge leiden unter Einsamkeit, da sie Freunde oft nicht besuchen dürfen. Auch Ausflüge mit dem Kindergarten oder der Kirchengemeinde sind nicht ohne Weiteres möglich.

Die mitteldeutsche Landeskirche begrüßt die geplante Lockerung der Residenzpflicht in Thüringen. Was ändert sich für die Asylbewerber im Freistaat?
Albert: Die Landesregierung plant lediglich die Ausweitung auf die angrenzenden Landkreise und kreisfreien Städte. Den örtlichen Verhältnissen in Thüringen trägt sie damit nur bedingt Rechnung. Aufgrund der geringen Anzahl von Migranten ist die notwendige interkulturelle Infrastruktur nicht flächendeckend: also ein Netz an unabhängigen Beratungsstellen, interkulturell kompetente Fachärzte, auch muslimische Gebetsräume. Nach der Neuregelung werden zum Beispiel Asylbewerber aus Sonneberg weiterhin keine Beratungsstelle in Erfurt aufsuchen dürfen. Im Südthüringer Raum gibt es keine ausreichenden Angebote.

Wie ist die Lage in Sachsen-Anhalt?

Albert: In Sachsen-Anhalt sind aus der Politik gegenwärtig keine Bestrebungen zu einer Änderung der Residenzpflicht bekannt. Für Menschen, die mit einer Duldung hier leben, sind die Regelungen aber deutlich großzügiger als in Thüringen. Hier dürfen sich diese Menschen im gesamten Bundesland frei bewegen. Thüringen stellt die Bewegungsfreiheit von Menschen mit Duldung grundsätzlich mit der von Asylbewerbern gleich.

Die EKM fordert eine Abschaffung der Residenzpflicht. Was kann auf Landesebene, was muss bundesweit gelöst werden?
Albert: Die Regelungen zur Residenzpflicht finden sich in Bundesgesetzen. Darüber kann sich ein Bundesland nicht einfach hinwegsetzen. Wir bitten deshalb die Landesregierung, sich im Bundesrat für die Abschaffung einzusetzen. Brandenburg und Berlin haben eine entsprechende Initiative angekündigt. Allerdings kann man auf Landesebene sehr wohl einiges tun und die geplante Lockerung deutlich großzügiger gestalten.  Andere Bundesländer zeigen, dass dies geht.

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