Enteignung oder Solidarprinzip?

18. März 2011 von redaktionguh  
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Wie soll das Geld richtig auf Kirchenkreise und Gemeinden verteilt werden? Über diese Frage gibt es derzeit Streit.	Foto: picture alliance

Wie soll das Geld richtig auf Kirchenkreise und Gemeinden verteilt werden? Über diese Frage gibt es derzeit Streit. Foto: picture alliance


Geld: Die Synode der mitteldeutschen Landeskirche berät am Wochenende über ein neues, einheitliches Finanzsystem.


Beim Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf. Das ist auch in der Kirche so. Über das neue Finanzgesetz wird jedenfalls schon im Vorfeld der Synode heftig gestritten.


Auf das neue Finanzsystem ist Joachim Neubert aus Buchfart (Kirchenkreis Weimar) derzeit gar nicht gut zu sprechen. »Es offenbart ein großes Ungleichgewicht zwischen den ländlich und städtisch geprägten Kirchengemeinden und geht letztlich zu Lasten der kleinen Gemeinden«, befindet der Pfarrer. In ­einem siebenseitigen Papier haben er und einige Kollegen aus dem Regionalkonvent Süd aufgelistet, was sich aus ihrer Sicht alles verschlechtert.

Für Ärger sorgt insbesondere die Regelung, dass die Pachteinnahmen kircheneigener Grundstücke bis auf 20 Prozent künftig in einen Baulastfonds fließen. »Das kommt einer Enteignung gleich«, ist Neubert überzeugt. Die Pfarrer aus dem Regionalkonvent fordern deshalb ein Stopp des Verfahrens und eine neue Diskussion.

Seit Wochen grummelt es in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM). Zwar hat es bis zum Ende vergangenen Jahres ein Stellungnahmeverfahren zum Finanzsystem gegeben, an dem sich alle Gemeinden, Werke und Einrichtungen beteiligen konnten. Doch erst kurz vor der Synode, die am 17. März beginnt, treten die Gegensätze noch einmal offen zutage. Insgesamt 120 Stellungnahmen sind den Angaben zufolge eingegangen, 73 aus der ehemaligen Thüringer Landeskirche und 34 aus der früheren Kirchenprovinz Sachsen sowie 13 aus Diakonie, Rechnungsprüfungsamt oder anderen Einrichtungen und Verbänden. Alle Eingaben seien genau geprüft und diskutiert worden, versichert Christiane Melzig von der Arbeitsgruppe, die das gemeinsame Finanzsystem erarbeitet hat. Trotzdem will keine Ruhe einkehren. Notwendig geworden ist die Neuregelung durch die Kirchenfusion.

Widerstand regt sich nun vor allem in Thüringen, wo die Umstellung weit stärker zu Buche schlägt. Bisher stehen hier für die Gemeinden direkte Zuschüsse zur Verfügung, 2,15 Euro pro Gemeindeglied, 185 Euro für ein gottesdienstlich genutztes Kirchengebäude und 500 Euro pro Pfarrstelle. Der Entwurf, der auf der Frühjahrssynode beschlossen werden und Anfang 2012 in Kraft treten soll, sieht dagegen vor, dass die Finanzen künftig nach Größe der Gemeinden über den Kirchenkreis verteilt werden. Neben einem Grundbetrag pro Gemeinde, gestaffelt nach der Größe zwischen 55 und 75 Prozent, soll es nach den Plänen einen Strukturfonds im Kirchenkreis geben. Die Mittel sind zwar allein für die Gemeinden bestimmt, aber in der Regel auf Antrag. »Dadurch werden wir zu Bittstellern degradiert«, empört sich Pfarrer Hans-Christoph Schilling aus Tannroda.

Bauchschmerzen bereiten etlichen Thüringer Kirchengemeinden und  -kreisen aber auch die Übertragung des Religionsunterrichtes und der Sonderseelsorge auf die Kirchenkreise (siehe Seite 5), die Verfahrensweise bei der Berechnung der Durchschnittspersonalkosten und des Gemeindeanteils. Dazu kommen die Vorbehalte gegenüber dem Struktur- und dem Baulastfonds.

Das will Christiane Melzig so nicht gelten lassen. Für die Gemeinden stehe insgesamt mehr Geld zur Verfügung, es fließe nur nicht gleich in die Kirchenkassen, erklärt die Leiterin des Kreiskirchenamtes in Naumburg. Angesichts der kleinteiligen Struktur – in der EKM gibt es noch 600 Kirchengemeinden mit unter 100 Mitliedern – müssten die Gemeinden ihre Möglichkeiten besser ausschöpfen. Der Kirchenkreis könne dabei am besten einschätzen, wer welches Geld brauche. Gute Ansätze und besondere Ansätze sollen demnach gezielt gefördert und nicht nach dem »Gießkannenprinzip« verfahren werden. Außerdem sei gerade in der Kirche das Solidarprinzip wichtig, um die unterschiedliche Ausstattung der Gemeinden mit Kirchenland auszugleichen, findet sie.

Der Eisenacher Finanzdezernent Stefan Große sieht im neuen Finanzsystem schließlich ein wichtiges Steuerungselement. Es sei ein ausgewogenes System, das den sehr unterschiedlichen Gegebenheiten Rechnung trage, betont er. Auch würden die Gemeinden keineswegs alleingelassen. Übergangsfristen gebe es genauso wie Härtefallregelungen. »Aber«, lässt er keinen Zweifel aufkommen, »wir wollen bewusst eine stärke Eigenverantwortung erreichen.«

Martin Hanusch

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