»Die Hand bleibt ausgestreckt«
23. September 2011 von Redaktion GLAUBE+HEIMAT
Abgelegt unter Mitteldeutschland
Seit Monaten schwelt ein Streit in der Diakonie über das Arbeitsrecht. Martin Hanusch befragte dazu den Vorstandsvorsitzenden des Dienstgeberverbandes der Diakonie Mitteldeutschland, Klaus Scholtissek.

Klaus Scholtissek
Scholtissek: Seit mehreren Jahren hat sich der Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen (GAMAV) auf eine Blockadehaltung festgelegt. Eine Mitarbeit in der Arbeitsrechtlichen Kommission, in der Dienstnehmer und Dienstgeber paritätisch vertreten sind und verhandeln, wird abgelehnt.
Der GAMAV übernimmt hier die von der Gewerkschaft ver.di gesteuerte Kampagne, die darauf abzielt, bundesweit knapp eine Million potenzieller neuer Mitglieder zu gewinnen. Dazu muss allerdings das in der Verfassung verankerte Selbstbestimmungsrecht der Kirchen, aus dem sich eine eigenständige Arbeitsrechtssetzung ergibt, ausgehebelt werden. Man will nachweisen, dass der sogenannte Dritte Weg nicht funktioniere. Dazu werden Mitarbeitervertretungen gebraucht, die über eine Blockadehaltung das herstellen, was dann als Argument verwendet wird: einen Stillstand in den Tarif-Verhandlungen.
Was soll mit der Wahlversammlung am 27. September erreicht werden?
Scholtissek: Die Landessynode der mitteldeutschen Kirche hat auf ihrer Sitzung im November 2010 eine Lösung für die Überwindung der Blockadehaltung des GAMAV gefunden. Nach dieser Regelung werden alle einzelnen Mitarbeitervertreter im Bereich der Diakonie Mitteldeutschland eingeladen, um auf basisdemokratischem Weg ihre Delegierten in die Arbeitsrechtliche Kommission zu entsenden. Dann kann wieder paritätisch zwischen Dienstnehmern und Dienstgebern verhandelt werden.
Aber wird damit nicht der Gesamtausschuss ausgehebelt?
Scholtissek: Es ist der verbindliche Auftrag der Mitglieder im Gesamtausschuss, die Interessen der Mitarbeitenden im Rahmen des geltenden Rechts zu vertreten. Wenn diese Aufgabe aus sachfremden Motiven nicht wahrgenommen wird, haben die Mitarbeitenden, die nicht mehr vertreten werden, das Recht, in demokratischer Wahl ihre Delegierten für die Arbeitsrechtliche Kommission zu wählen.
Welche Lösung sehen Sie?
Scholtissek: Die Dienstgeberseite ist sich mit den Synoden und den Dachverbänden einig: Der Dritte Weg gehört zum Markenkern diakonischer Arbeit. In Mitteldeutschland zahlt die Diakonie im Vergleich zu anderen Wohlfahrtsverbänden und den privaten Anbietern die höchsten Gehälter! Für uns ist die Ablehnung des Dritten Weges und die geforderte Einführung von Streik und Aussperrung in der Diakonie im hohen Maße unverantwortlich – dies verletzt die Interessen der Menschen, für die wir arbeiten, dies verletzt das Miteinander in der Dienstgemeinschaft. Wir wollen gemeinsam zu fairen Lösungen kommen. Unsere Hand ist und bleibt ausgestreckt.







Mein Name ist Christian Fleischhack, ich arbeite seit 1978 in der Diakonie und bin seit Mai 1993 ohne Unterbrechung in die Mitarbeitervertretung gewählt worden. Seit dieser Zeit war die Arbeitsrechtssetzung in der mitteldeutschen Diakonie ständigen Veränderungen unterworfen. Alle diese Änderungen wurden jeweils einseitig vom Gesetzgeber den Erfordernissen “angepasst”. Das Neueste ist die im Arbeitsrechtsregelungsgesetz neu formulierte Möglichkeit der “Urwahl” von Mitgliedern einer neu zu bildenden Kommission, die den Namen “Arbeitsrechtliche Kommission” nicht verdient. Hier wird es keine Unabhängigkeit der ArbeitnehmervertreterInnen geben, weil diese direkt ihren eigenen Arbeitgebern gegenübersitzen werden. (Wie das aussieht, hatte die Kirchenzeitung vor einiger Zeit mit einer treffenden Karikatur sehr deutlich gemacht!) Gerade dieses Ungleichgewicht (abhängig Beschäftigte als Verhandlungs”partner” ihrer eigenen Vorgesetzten – ohne jede Verhandlungsmacht) hatte die KollegInnen des GAMAV davon überzeugt, in einer solchen Kommission nicht mehr mitarbeiten zu können.
Bereits im Vorfeld, bei der Entstehung solcher Wortungetüme wie “Arbeitsrechtsregelungsgesetz” und deren inhaltlicher Ausgestaltung waren die Arbeitnehmer außen vor – lediglich eine Stellungnahme darf der Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen (GAMAV) zu kirchengesetzlichen Regelungen abgeben.
Zu den Ausführungen in g+h vom 23.09.2011 muss ich zudem etwas richtig stellen:
Eine Einladung an alle Mitarbeitervertreter ist nicht erfolgt.
Anderes sagt das Zitat aus dem zweiten Antwortblock:
“Nach dieser Regelung werden alle einzelnen Mitarbeitervertreter im Bereich der Diakonie Mitteldeutschland eingeladen, um auf basisdemokratischem Weg ihre Delegierten in die Arbeitsrechtliche Kommission zu entsenden” (Dr. Scholtissek).
Mir und den KollegInnen “meiner” Mitarbeitervertretung liegt keine Einladung vor. Sollte diese (so läßt die Formulierung schließen) wirklich “an alle einzelnen Mitarbeitervertreter” ergangen sein? Dann bin ich ein Nicht-Eingeladener! Was ist daran basisdemokratisch? Und was sonst ist bei Kirche und Diakonie noch basisdemokratisch? Basisdemokratisch ist für mich etwas, das von der Basis aus einen demokratischen Prozess in Gang bringt.
Aber: Wer hat zur “basisdemokratischen Wahl” eingeladen?
Der Diakonische Dienstgeberverband der EKM, der im V3D, dem bundesweiten Arbeitgeberverband der Diakonie, mitarbeitet? Oder das Kirchenamt als Exekutive der gesetzgebenden Versammlung, der Synode? Oder der Vorstand der Diakonie? Ich kann es nicht sagen… Nicht jedenfalls eine Institution, die irgendetwas mit “Basis” zu tun hat!
Und was ver.di von den kirchlich-diakonischen MitarbeiterInnen will, kann ich nicht sagen – aber dass der Dritte Weg zum “Markenkern diakonischer Arbeit” gehören soll, ist längst durch die einseitige Einführung von so genannten “Arbeits- und Sozialordnungen”, “Solidarmodellen” und übertariflichen Gehaltszusicherungen (man lese die Stellenanzeigen diakonischer Träger!) ad absurdum geführt worden!
Perfide und auch billig argumentiert Herr Scholtissek. So wie es Mächtige gern tun, diskreditiert er den Handlungs- und Meinungsgegensatz der Andersdenkenden, seines Gegenübers: der Mitarbeitervertretenden; er geht auf deren Argumente gar nicht erst ein. Nein, sie seien Werkzeuge und Handlanger fremder Interessen: “der GAMAV übernimmt hier die von der Gewerkschaft ver.di gesteuerte Kampagne” und – “Man will nachweisen, dass der sogenannte Dritte Weg nicht funktioniere. Dazu werden Mitarbeitervertretungen gebraucht, die über eine Blockadehaltung das herstellen, was dann als Argument verwendet wird: einen Stillstand in den Tarif-Verhandlungen.”
Wie Herr Scholtissek verfuhren schon die früher Mächtigen der DDR mit Menschen die anderer Meinung waren, so auch mit Jungen Gemeinden – z.B. 1953 – die galten damals als von westlichen Geheimdiensten unterwandert und gesteuert.
Ach wie armseelig.
Nein Herr Scholtissek: die absenkenden bzw. positive Lohnentwicklungen verhindernden letzten beiden Tarifbeschlüsse der Mitteldeutschen Diakonie kamen – quasi auf dem Ersten Weg – ausschließlich auf Betreiben des Diakonischen Werkes und seines Arbeitgeberverbandes – und ohne jede Beteiligung der Arbeitnehmerseite zustande – das ist die Realität.
Lediglich als Feigenblatt brauchen Sie die Arbeitnehmer für Ihre Arbeitrechtliche Kommission, zur Legitimierung des Dritten Weges – in der Sache selber können und werden Arbeitgeber tun was sie für richtig halten.
Bloß keine wirkliche Gegenmacht zulassen und deshalb ist das derzeitige Verhalten der Mitarbeitervertretenden “in hohem Maße unverantwortlich”.
Daß in der Sache kenntnisreiche Mitarbeitervertreter der Mitteldeutschen Diakonie nach eigenen jahrelangen Erfahrungen mit dem “sogenannten” Dritten Weg der Arbeitsrechtsregelung und immer neuen – von Diakonischem Werk und Arbeitgeberverband bewirkten Änderungen der Geschäftsgrundlagen zu dem Ergebnis kommen – so geht es nicht, wir haben keinerlei Einfluss, keine Mächtikeit für “Tarif”-Verhandlungen, daß kann – oder eher wohl – will Herr Scholtissek nicht eingestehen. Das würde seine heile Welt der Worthülse “Dienstgemeinschaft” stören.
Im “hohen Maße unverantwortlich” sei die Auffassung der Mitarbeitervertretenden!
Nun, es ist ja davon auszugehen, daß sich willfährige Arbeitnehmer für die Arbeitsrechtliche Kommission finden. Und wenn es nicht in der Versammlung am 27. September klappt, dann in der nächsten – dafür sind ja die Rechtsgrundlagen passend zurechtgeschustert.
Dann werden die Arbeitgeber in der nächsten Verhandlung ein Bröckchen hinwerfen und das Ergebnis als großartige Entwicklung auf dem Dritten Weg preisen.
Dabei bleiben Rechtsgrundlagen und Praxis “in hohem Maße unverantwortlich” – der “sogenannte Dritte Weg” ist an seinem Ende angekommen. Sein wahres Gesicht ist die Praxis – und die ist der erste Weg.
Nachtrag zur stattgefundenen Wahlversammlung vom 27.09.2011: man sagt 246 angeschriebenen Einrichtungen der Diakonie Mitteldeutschland seien zur Beteiligung an der Veranstaltung angeschrieben worden. Man sagt nur 18 Personen hätten teilgenommen.
Doch die Macher in der Mitteldeutsche Kirche + Diakonie lassen sich davon nicht beirren – wetten ? Die ziehen ihr Ding – ihren “Dritten Weg” – auch einseitig durch. Und wenn auch in der nächsten Versammlung die Besetzung der Arbeitnehmerseite nicht klappt ? Na – ganz einfach: dann entscheidet die Synode – sie tagt vom 16. bis 19. November 2011 in Erfurt –
welches gliedkirchliche oder diakonische “Arbeitsrecht” anzuwenden ist. Sie wird den Vorstellungen der Arbeitgeber und der Amtsinhaber in Kirche und Diakonie folgen – wie schon in den letzten 20 Jahren. Wetten !
NEUES aus ABSURDISTAN – Arbeitsrecht in der Diakonie
Der Gesamtausschuss Mitarbeitervertretungen Diakonie informierte:
„Demokratie“ in der EKM
2. Wahlversammlung zur Besetzung der Arbeitsrechtlichen Kommission am 20.10.2011 in Halle.
Auch die zweite Wahlversammlung zur Besetzung der Arbeits-rechtlichen Kommission im DW EKM war nur schwach besucht. Aus den ca. 240 Mitarbeitervertretungen im DW EKM waren lediglich 24 Wahlberechtigte angereist.
Da sich niemand fand, die Versammlungsleitung zu übernehmen, übernahm sie kurzerhand der Geschäftsführer der ARK selber.
Tatsächlich fanden sich 4 Kandidatinnen, welche sich in der Lage fühlen, die Interessen von 24.000 Mitarbeitenden wirksam in der Arbeitsrechtlichen Kommission zu vertreten. Nach wenigen Rückfragen zog eine der Kandidatinnen ihre Kandidatur zurück. Eine zweite war persönlich nicht anwesend, so dass sie die meisten Wähler nur vom Hörensagen kennen.
Die drei Kandidatinnen erhielten dann bei der geheimen Wahl zwischen 13 und 15 Stimmen. Sie sind damit – nach Auffassung von Landeskirche und Diakonischem Werk – „legitimiert“, die Mitarbeitenden in der Diakonie Mitteldeutschland zu vertreten.
http://www.mav-ekm.de/