Beigeschmack
25. Februar 2011 von redaktionguh
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Manchmal zählt nur die Tatsache, dass es überhaupt ein Ergebnis gibt. So ist es wohl auch im Falle der Einigung bei den Hartz-IV-Gesprächen vom vergangenen Wochenende.
Nach achtwöchigen, zum Teil quälenden Verhandlungen haben sich Regierungskoalition, SPD und die Bundesländer endlich auf eine Reform verständigt. Demnach werden die Leistungen für Hartz-IV-Bezieher um fünf auf 364 Euro und mit Beginn des Jahres 2012 noch einmal um drei Euro angehoben.
Außerdem wird das Bildungspaket für rund 2,5 Millionen bedürftige Kinder aufgestockt. Die Neuregelung soll so dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes folgen, das vor einem Jahr eine transparentere Berechnung angemahnt hatte.
Doch ein schaler Beigeschmack bleibt nach dem jetzigen Kompromiss.
Vor allem die willkürliche Festlegung bei der Erhöhung der Regelsätze sorgt für Kritik. Die Diakonie ist bei ihren Berechnungen zu ganz anderen Zahlen gekommen. Ohnehin gehen viele Beobachter davon aus, dass die Entscheidung erneut in Karlsruhe landen wird.
Was aber weit schwerer wiegt als das parteipolitische Hickhack um fünf oder acht Euro, ist die Frage, wie es um die Teilhabegerechtigkeit steht. Solange Menschen keine Chance erhalten, aus ihrer Notlage herauszukommen bzw. selbst genug zu verdienen, bleibt Hartz IV ein Stigma. Die Menschen benötigen jedoch nicht nur mehr Geld, sondern das Gefühl, gebraucht zu werden. Das freilich kann keine Sozialreform leisten.
Einziger Lichtblick der jetzigen Kompromisslösung ist deshalb die Erhöhung des Bildungspaketes für die Kinder.
Wenn künftig mehr Geld für die Schulsozialarbeit, Bildungsangebote und Mittagessen zur Verfügung stehen, kommt das den wirklich Bedürftigen zugute. Damit wird auch etwas für die Bildungsgerechtigkeit getan, um die es sonst nicht zum Besten bestellt ist. Zudem scheint sich endlich die Erkenntnis durchzusetzen, dass nach der Bankenrettung und den Konjunkturpaketen auch etwas für die Familien getan werden muss.
Martin Hanusch
Auf dem Prüfstand
4. Februar 2010 von Redaktion GLAUBE+HEIMAT
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Foto: MJimages, sxc.hu
Unumstritten waren die Hartz-IV-Gesetze noch nie. Doch jetzt mehren sich die Stimmen derer, die einschneidende Änderungen anmahnen. Die Vorschläge reichen von einer anderen Bezeichnung, wie etwa von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen ins Gespräch gebracht, über höhere Regelsätze bis zu einer gründlichen Revision. Erstaunlich wenig Rückhalt hat dagegen die Forderung des hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) gefunden, eine
Arbeitspflicht für Hartz-IV-Empfänger einzuführen. Als ob die Mehrheit der Betroffenen das Leben von Hartz IV als angenehme Variante ansehen könnte. Zum Glück ist der Vorstoß auf breite Ablehnung gestoßen – selbst in den eigenen Reihen. Zwang gibt es schon genug. Was wirklich fehlt, sind echte Perspektiven und neue Arbeitsplätze.
Zwar hat die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe durchaus positive Effekte mit sich gebracht. Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Jobs ist gestiegen, die Arbeitslosenquote zurückgegangen. Wenn allerdings Hartz IV als Brandmal erscheint und die Angst vor dem Abstieg dominiert, ist etwas faul im System. Schon deshalb gehören die Bestimmungen auf den Prüfstand.
Die Kirchen halten sich hier auffällig zurück. Auch in den meisten Gemeinden spielt das Thema kaum eine Rolle, wie eine Studie des Kinderhilfswerkes Compassion Deutschland ergeben hat. Allein das Diakonische Werk ist hier mit konkreten Vorschlägen hervorgetreten. Zuletzt hat sich die Diakonie Mitteldeutschland deutlich gegen die ungerechte Rückzahlung im Zusammenhang mit der Kindergelderhöhung bei Hartz-IV-Empfängern gewandt. Verständlich ist die kirchliche Zurückhaltung nicht: Immerhin nimmt der Umgang mit den Armen und Schwachen in der Bibel breiten Raum ein. Schon im Alten Testament gibt es eine Fülle von Bestimmungen, die sich mit sozialen Fragen befassen. Der Maßstab für eine gute Gesellschaft war immer der Punkt, wie es dem Schwächsten geht. Daran hat sich bis heute nichts geändert.
Martin Hanusch






